AGB / Allgemeine Beförderungsbedingungen
Startbahn-dba Luftfahrtgesellschaft mbH, Forsthube 2, 91054 Buckenhof
Homebase: EDQH – Flugplatz Herzogenaurach
Steuernummer: 216/139/10260
Umsatzsteuer-ID: DE331635295
Im Folgenden auf Grund der Übersicht und Lesbarkeit kurz „dba“ genannt. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass die Startbahn-dba Luftfahrtgesellschaft mbH in keiner geschäftlichen Beziehung zum „flydba“ – Markenrechtsinhaber British Airways steht und wir das ausschließliche Kürzel „dba“ nur hier im Rahmen der nicht-werbetechnischen AGB – Formulierung im Sinne der Übersichtlichkeit benutzen.
1.0 Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäfts- und Beförderungsbedingungen gelten für alle von dem vorgenannten Luftfrachtführer ausgeführten Dienstleistungen jeder Art, wie z.B. die Beförderung von Fluggästen, Gepäck und Fracht oder die Durchführung von Rundflügen. Für diese Leistungen gelten die unten genannten Bedingungen zu den jeweils vereinbarten Flugpreisen, wie sie sich auch aus den auf startbahn-dba.com veröffentlichten Flugplänen oder den sonstigen vertraglichen Vereinbarungen für Linien- und Charterflüge oder aus den über Gutschein-, Erlebnis- und Mitflugportale angebotenen Dienstleistungsangeboten ergeben.
1.1 Gesetze und Verordnungen
Für die angebotenen Dienste gelten nur die nachfolgend aufgeführten „Allgemeinen Beför-derungsbedingungen“ sowie, soweit anwendbar, die dort genannten Rechtsvorschriften BGB, HGB, Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO).
1.2 Preise
Bezüglich der Beförderungspreise von Fluggästen, Gepäck und Fracht gelten die Preise, die jeweils an dem Tage der Ausstellung vom Flugschein oder Frachtbrief gültig bzw. veröffentlicht sind. Die Flugpreise sind grundsätzlich vor Beförderungsbeginn in bar, per EC-Karte, mit angebotenen Onlinezahlungssystemen oder per Kreditkarte in Euro oder mit einem eigens ausgestellten Gutschein (Leistungsgsvoucher) zu entrichten. Dies gilt auch für Voucher von Gutscheinportalen oder vergleichbaren Partnern. Voraussetzung für ausnahmsweise Kreditierungen ist die Vereinbarung des Forderungseinzuges durch die dba im Banklastverfahren oder SEPA-Lastschriftverfahren. Wurde die Einrichtung im SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart, besteht die Verpflichtung, das dazu notwendige SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen und für eine ausreichende Deckung des Kontos bei Fälligkeit zu sorgen. Die Frist der Vorabinformation (Pre-Notification) über den Lastschrifteinzug wird hiermit auf einen Tag verkürzt.
1.3 An- und Abflugzeiten
Bei allen Flügen der dba handelt es sich um einen Bedarfsluftverkehr zu festen An- und Abflugzeiten sowie mit festgelegten Preisen, wie sie jeweils veröffentlicht wurden, wobei Änderungen möglich und mit den jeweiligen gültigen Flugplänen veröffentlich sind. Chartervereinbarungen, d.h., die Vereinbarung von Flügen zu anderen als den vorgenannten Zielen, werden nach Abflugort und -zeit getrennt vereinbart. Für diese Flüge bzw. Vereinbarungen gelten die nachstehend „Allgemeinen Beförderungsbedingungen.“
Pauschalangebote z.B. von Erlebnisdienstleistern unterliegen den entsprechenden Preisgestaltungen der Partner.
2.0 Gesonderte Dienste
Wird die dba für den Fluggast bei einer Buchung einer Hotelunterkunft, eines Taxis, eines Mietwagens oder eines Ausfluges tätig, so erfolgt dies immer im fremden Namen und begründet keine eigene Verpflichtung der dba.
2.1 Zubringerdienste
In den Flugpreisen sind nicht die Zubringerdienste zum/vom Flugplatz enthalten.
3.0 Flugschein
Jeder Fluggast hat auf Verlangen der dba einen Flugschein oder einen Voucher/Gutschein vorzuweisen. Nur in diesem Fall hat er die Berechtigung, an Bord eines Luftfahrzeuges zu gehen. Der Flugschein ist bei namentlicher Ausstellung nicht übertragbar, es gilt jedoch die Sonderregelung für Firmen. Fix datierte Flugscheine sind an den jeweiligen Flug gebunden.
Der Flugschein und dessen Vorlage verpflichten die dba jedoch nicht zur Beförderung mit einem Luftfahrzeug, wenn die dba der Auffassung ist, dass die Beförderung des Fluggastes ein Sicherheitsrisiko darstellt, insbesondere, wenn der Fluggast erkennbar unter Alkoholeinfluss steht oder eine geistige oder körperliche Erkrankung vorliegt und damit Gefahr für Leib oder Leben des Fluggastes oder des Piloten nicht ausgeschlossen werden kann.
Der Fluggast wird darauf hingewiesen, dass die Flüge die allgemeinen Wetterminimas, wie sie durch das Gesetz vorgeschrieben sind, zur Bedingung haben. Die dba betreibt den Flugbetrieb nur nach den in Deutschland gültigen Mindestsichtflugbedingungen. Die Flüge sind damit grundsätzlich auch an diese Wetterbedingungen geknüpft. Sind die gesetzlich vorgeschriebenen Sichtflugbedingungen nicht gegeben und kann ein Flug aus diesem Grunde nicht durchgeführt werden, so beschränken sich die Ansprüche des Fluggastes auf das Recht, eine Flugpreiserstattung und – sofern erforderlich – die Gewährung von Unterstützungs- und Betreuungsleistungen zu verlangen. Sofern bereits ein Teil des Flugscheines ausgeflogen ist, wird lediglich die Differenz zwischen dem gezahlten Flugpreis und dem für die abgeflogene Strecke anteiligen Flugpreis abzüglich anwendbarer Entgelte erstattet.
3.1 Stornierung
Flugscheine sind rechtzeitig – gegebenenfalls im Voraus – zu bestellen und vor Beförderungsbeginn zu bezahlen. Für den Fall, dass der Fluggast nicht erscheint, hat er das von ihm bestellte Flugticket vollständig zu bezahlen, wenn er nicht spätestens bis zum Ende des Tages den Flug storniert, der kalendermäßig vor dem Abflugtermin liegt.
Eine Stornierung durch den Fluggast ist bis zu 7 Tage im Voraus kostenlos möglich. Ab 72 Stunden vorher bis zum Ende des vor dem Abflugtermin liegendes Tages ist eine Rückabwicklungsgebühr von 50% zu zahlen. Eine Umbuchung ist in diesem Zeitraum bis zu 3 mal kostenlos möglich.
3.2 Flugscheinverlust
Jeder Fluggast hat auf Verlangen der dba einen Flugschein vorzuweisen. Nur in diesem Fall hat er die Berechtigung, an Bord eines Luftfahrzeuges zu gehen. Die dba wird im Falle eines Flugscheinverlustes vom Fluggast die Zahlung des anfallenden Flugpreises/Restflugpreises in voller Höhe fordern. Weist der Fluggast jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der üblichen Laufzeit des Flugtickets in anderer geeigneter Weise die Bezahlung des Gegenwertes nach, wird der zusätzlich gezahlte Flugpreis/Restflugpreis erstattet.
3.3 Beladung
Es obliegt der dba, wie die Sitzplatzverteilung und die Frachtbeladung zu erfolgen hat. Sie entscheidet dabei nach eigenem Ermessen, und zwar nach Größe, Art und Umfang der Gepäckstücke, ob und wie diese befördert werden. Sie ist dabei nicht verpflichtet, Gepäckstücke und Personen, die das zulässige Gesamtgewicht oder die vorgegebenen Transportmaße überschreiten, zu befördern, wenn der sichere Transport nicht gewährleistet erscheint. Die dba kann im Personenreiseverkehr die Beförderung von Frachtgegenständen ablehnen, wenn das Gesamtgewicht von 10 kg überschritten wird. Die dba ist berechtigt, für Gegenstände, die von ihr transportiert werden, eine nach ihrer Auffassung erforderliche und notwendige Verpackung auf Kosten des Versenders zu verlangen, insbesondere gilt dies für Transportbehältnisse für Tiere. Die dba stellt keine Transportbehältnisse zur Verfügung.
3.4 Sicherheitsgesetz
Die dba hat jederzeit das Recht, das Fluggepäck zu durchsuchen und seinen Inhalt zu überprüfen; handelt es sich um unbegleitetes Gepäck oder Fracht, ist die dba berechtigt, die zum Transport angelieferten Gegenstände aus Sicherheitsgründen auch zu öffnen und einer Überprüfung zu unterziehen; es gelten dabei auch die Bestimmungen des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG). Wird ein solches Vorgehen der dba von dem Auftraggeber abgelehnt, so kann die dba jederzeit allein aus diesem Grunde den Transport/die Beförderung zurückweisen; eine Haftung, ausgenommen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, übernimmt die dba dabei nicht, auch nicht für die eventuell erforderliche Aufbewahrung.
3.5 Gefahrgut
Güter und Stoffe gemäß der Gefahrguttabelle des Luftfahrt-Bundesamtes werden nicht zusammen mit Gästen befördert. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ist es möglich, Gefahrgut – insbesondere Sprengstoffe – unter Vorlage und Verifizierung eines Unbedenklichkeitsgutachtens separat transportieren zu lassen.
4.0 Flugplan
Die in den Flugplänen veröffentlichten Flugzeiten können sich zwischen dem Datum der Veröffentlichung und dem Reisedatum ändern. Sie sind nicht garantiert und nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages. Sofern nach Flugscheinkauf eine nennenswerte Änderung der jeweiligen Flugzeit vorgenommen wird, die für den Fluggast nicht annehmbar ist und die dba den Fluggast nicht auf einen für diesen annehmbaren Flug umbuchen kann, so hat der Fluggast Anspruch auf Erstattung nach folgender Maßgabe: Wurde kein Teil des Flugscheins ausgeflogen, wird der gezahlte Flugpreis erstattet, wurde ein Teil des Flugscheins ausgeflogen, wird mindestens die Differenz zwischen dem gezahlten Flugpreis und dem für die abgeflogene Strecke anteiligen Flugpreis abzüglich anwendbarer Entgelte erstattet. Der Fluggast hat das Recht, speziell durch ihn bestellte und bezahlte Flugplanänderungen bei Nicht-Durchführbarkeit voll erstatten zu lassen.
Die im Flugplan ausgeschriebenen Luftfahrzeuge unterliegen der jederzeitigen Änderung durch die dba. Sie kann daher auch Luftfahrzeuge eines anderen Unternehmens einsetzen, und zwar zu den Bedingungen, zu denen auch die eigenen Luftfahrzeuge eingesetzt werden.
Die dba ist berechtigt, veröffentlichte Strecken durch den Einsatz eines anderen Luftfahrzeuges jederzeit ohne Rücksprache zusammen zu legen und auch Zwischen-landungen vorzunehmen, wenn hierdurch keine Verspätung entsteht. Kann trotz Zahlung des Expresszuschlags kein mit den angebotenen Mindestparametern versehenes Flugzeug zur Verfügung gestellt werden, hat der Kunde Anspruch auf die Erstattung des Expresszuschlags und das Recht, den Flug vor Beginn gegen volle Erstattung des Flugpreises zu stornieren.
4.1 Flugabbruch
Flugabbrüche im Flug aus unvorhersehbaren Gründen oder höherer Gewalt , die die geplante Flugzeit verkürzen, werden dem Fluggast anteilmäßig unbar zurückerstattet, sofern eine Streckenänderung bis zum Erreichen der geplanten Flugzeit nicht gewünscht wird. Eine Rückerstattung erfolgt nicht, wenn der Flug auf Wunsch oder Notwendigkeit des Fluggastes verkürzt wird, oder die geplante Flugstrecke auf Grund von Windverhältnissen schneller als geplant abgeflogen wird. Trifft der Fluggast verspätet zum Flug ein, so hat er lediglich den Anspruch auf die Flugzeit bis zum vereinbarten Flugende, um Anschlussflüge nicht zu verzögern. Eine Teilerstattung wird in diesem Fall nicht vergütet.
4.2 Flugrouten bei Rundflügen
Die geplante und angebotene Flugstrecke eines Rundflugs kann aus verschiedensten Gründen abweichen. Es kann nicht garantiert werden, dass die Flugroute so abgeflogen wird, wie gewünscht.
5.0 Haftung
Die dba haftet für die von ihr vorgenommenen Flüge gemäß § 44 LuftVG und, soweit anwendbar, in Verbindung mit den dort genannten Rechtsvorschriften. Außer für Verletzungen an Leben und Körper oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages unabdingbar ist und auf deren Einhaltung der Fluggast regelhaft vertrauen darf, ist die dba nur für Schäden haftbar, wenn sie diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat; die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 889/2002 oder anderer, untergeordneter Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
5.1 Versicherung
Ein mögliches Risiko kann nie ausgeschlossen werden, dennoch sind die Flugzeuge und die Sicherheitseinrichtungen im Ultraleichtflugzeug mangelfrei. Im unwahrscheinlichen Schadensfall genießt der Passagier einen umfangreichen Versicherungsschutz über die VersicherungsKammerBayern.
5.2 Schadensersatz bei Tod oder Körperverletzung
Es gibt keine Höchstbeträge für die Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Fluggästen. Für Schäden bis zu einer Höhe von 113.100 SZR kann die dba keine Einwendungen gegen Schadensersatzforderungen erheben. Über diesen Betrag hinausgehende Forderungen kann die dba durch den Nachweis abwenden, dass sie weder fahrlässig noch sonst schuldhaft gehandelt hat.
5.3 Schadensersatz bei Verspätungen bei der Beförderung von Fluggästen und Reisegepäck sowie der Zerstörung, dem Verlust oder der Beschädigung von Reisegepäck
Die dba haftet für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Fluggästen und Reisegepäck, es sei denn, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die zeitliche Verschiebung eines Fluges durch das Nichtvorliegen der gesetzlichen Wetterminima begründet keine Haftung der dba. Die Haftung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Fluggästen ist auf 4.694 SZR begrenzt, diejenige für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Reisegepäck auf 1.131 SZR. Für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck haftet die dba verschuldensunabhängig ebenfalls lediglich bis zu einer Höhe von 1.131 SZR, sofern nicht das Reisegepäck bereits vorher schadhaft war.
5.4 Ausschlussfristen
Sofern das aufgegebene Gepäck vorbehaltslos angenommen wird, wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass es im guten Zustand und entsprechend dem Beförderungsvertrag abgeliefert worden ist. Bei Gepäckschäden ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Fluggast nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, jedenfalls aber sieben Tage nach der Annahme des Gepäcks, der dba Anzeige erstattet; das Gleiche gilt für Schäden, die durch die verspätete Auslieferung von Gepäck entstanden sind, mit der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzüglich, jedenfalls aber spätestens 21 Tage nach Andienung des Gepäcks zu erstatten ist. Die Meldung des Schadens muss schriftlich erfolgen. Die Klage auf Schadensersatz für Schäden jeglicher Art kann nur binnen einer Ausschlussfrist von zwei Jahren erhoben werden, gerechnet vom Tage der Ankunft des Flugzeugs am Bestimmungsort oder vom Tage, an dem das Flugzeug hätte ankommen müssen, oder vom Tage, an welchem die Beförderung abgebrochen wurde.
5.5 Umrechnung
Für die Umrechnung der Rechnungseinheiten (SZR) gilt § 49 b LuftVG.
6.0 Parkplatzbedingungen
Die dba haftet nicht für Schäden an Kraftfahrzeugen, auch wenn diese mit Zustimmung der dba auf deren Gelände abgestellt werden. Hiervon ausgenommen sind Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
7.0 Kinder
Kinder unter 12 Jahren erhalten für Streckenflüge eine Flugpreisermäßigung, nicht aber bei Rundflügen. Da ein gemeinsamer Transport von Kindern und Eltern nicht stattfinden kann, ist eine Buchung nur telefonisch oder per Email mit Vorlage einer entsprechenden Einverständniserklärung möglich. Der Pilot darf die Beförderung von Kindern ablehnen, wenn ein etwaiges Sicherheitsrisiko durch besondere Angstattacken zu erwarten ist.
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen generell eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Diese kann insbesondere bei Rundflügen mündlich/persönlich am Abflugort gegenüber dem Piloten erfolgen.
Das Mindestalter für die Teilnahme an Rundflügen beträgt 6 Jahre. Der jeweilige Pilot darf im eigenen Ermessen die Mitnahme von Kindern im Alter von 5 Jahren genehmigen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Die Eltern haften bei Kindern unter 12 Jahren für die richtige Angabe des Kindesalters.
7.1. Fluggastgewicht
Der Fluggast bestätigt mit seiner Buchung, dass sein tatsächliches Körpergewicht nicht mehr als 120 KG beträgt. Ein Mitflug bei einem Körpergewicht zwischen 121 KG und 159 KG ist möglich, bedarf jedoch vorheriger Rücksprache mit der Flugleitung (per Email / telefonisch / persönlich). Etwaig entstehende Mehrkosten durch eine außerplanmäßige Tanklandung trägt der Fluggast, worüber er vor Abflug informiert werden muss. Ein Mitflug bei einem Körpergewicht über 160 KG kann ausschließlich über die Flugleitung gebucht werden, eine Expressbeförderung ist ausgeschlossen. Die dba ist verpflichtet und berechtigt, das Fluggastgewicht vor dem Einsteigen zu prüfen und zu dokumentieren. Die Daten werden nicht namentlich gespeichert.
7.2 Freigepäck
Pro Fluggast besteht die Möglichkeit, bis zu 10 kg Gepäck für jeden Erwachsenen und bis zu 5 kg für jedes Kind ohne Aufpreis im Luftfahrzeug mitbefördern zu lassen. Die einzelnen Gepäckstücke dürfen das Maß eines handelsüblichen Koffers oder einer Reisetasche (max. Höhe 55 cm und max. Breite 35 cm) nicht überschreiten. Der Fluggast ist dafür verantwortlich, sein Gepäck so zu gestalten, dass das Gepäck sowie alle enthaltenen Gegenstände den Transport ohne Schäden überstehen.
7.3 Tiere
Die Beförderung von Tieren ist entgeltpflichtig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Transport von Tieren. Die Tiere müssen in einem geeigneten, geschlossenen, auslauf- und ausbruchsicheren Behältnis transportiert werden. Ein Beförderungsanspruch besteht nur, wenn die beabsichtigte Beförderung des Tieres bei der Reservierung/Buchung angemeldet und durch die dba bestätigt wurde. Hunde werden nur mit umgelegtem Maulkorb befördert.
7.4 Check-in
Jeder Fluggast muss sich spätestens 15 Minuten vor der vereinbarten Zeit auf dem jeweiligen Flugplatz eingefunden haben. Zur Schadensminderung kann danach über den von ihm gebuchten Flug anderweitig verfügt werden.
8.0 Weisungen
Den Weisungen der Piloten und der Bodenbediensteten ist Folge zu leisten. Handys und sonstige elektronischen Geräte sind während des Fluges auszuschalten.
9.0 Nichtraucherflüge
Alle dba Flüge sind gem. CAT.OP.MPA.240 der VO (EU) 965/2012 vom 5. Oktober 2012 aus Sicherheitsgründen Nichtraucherflüge.
10.0 Coronapandemie - befristet für die Pandemiedauer
Der Fluggast versichert, bzw. die buchende Person stellt sicher, dass der Fluggast nicht unter Quarantäneauflagen steht.
Für die Dauer der behördlichen Anordnungen sind Fluggäste generell verpflichtet, am Flugplatz und im Flugzeug eine FFP2-Maske zu tragen und einen negativen Corona-Test nicht älter als 24 Stunden vorzulegen. Die Testung kann für einen Unkostenbeitrag von 10,00 € auch am Flugplatz direkt erfolgen. Der Fluggast muss hierfür 15 Minuten Dauer einplanen.
Die dba ist für keinerlei Ansprüche, die in Verbindung mit der Pandemie stehen, zur Rechenschaft zu ziehen. Sämtliche Forderungen des Fluggastes und der buchenden Person, die in Verbindung mit der Pandemie stehen, sind frei von allen Schadensersatzansprüchen.
11.0 Widerrufsbelehrung
Als Verbraucher nach § 13 BGB haben Sie das Recht, binnen 1 Monat ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 1 Monat ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Bei Kauf von Gutscheinen über Erlebnis- und Rundflugportale gelten ausschließlich deren AGB.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Mit den Flugunterlagen erhalten Sie den Vordruck zum Widerruf, den Sie verwenden können.
12.0 Schlussbestimmung
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, andernfalls sind diese nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieser Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die vertragliche Beziehung und die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen dennoch wirksam. Eine unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
© Startbahn-dba Luftfahrtgesellschaft mbH. Alle Rechte vorbehalten.